Steuer · Auszahlungsjahr · Stand 27. September 2026 · von Andreas Fröhlich
Abfindung im Januar auszahlen lassen: Was das Jahr der Auszahlung ausmacht
Endet dein Arbeitsverhältnis zum Jahresende, kann es einen fünfstelligen Unterschied machen, ob die Abfindung im Dezember oder im Januar kommt. Im Dezember trifft sie auf ein volles Jahresgehalt, im Januar auf ein Jahr, in dem du vielleicht wenig oder nichts verdienst. Bei 6.000 Euro Monatsgehalt und 120.000 Euro Abfindung bleiben nach Dezember-Auszahlung 2026 rund 67.600 Euro. Bei Auszahlung im Januar 2027 und ohne weiteres Einkommen in diesem Jahr sind es rund 107.300 Euro.
Ein Fall, vier Varianten
| Auszahlung | Steuer auf die Abfindung | netto |
|---|---|---|
| Dezember 2026, dazu 12 Monate Gehalt 2026 | 52.361 € | 67.639 € |
| Januar 2027 Entwurf, neuer Job ab April, 9 Monate Gehalt | 46.427 € | 73.573 € |
| Januar 2027 Entwurf, neuer Job ab Juli, 6 Monate Gehalt | 39.928 € | 80.072 € |
| Januar 2027 Entwurf, kein weiteres Einkommen 2027 | 12.715 € | 107.285 € |
120.000 € Abfindung, Monatsgehalt 6.000 €, Arbeitsverhältnis endet am 31. Dezember 2026. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag mit Fünftelregelung, ledig, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert. Werte für 2027 nach dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026. Gerechnet mit dem Abfindungsrechner, Stand 27. September 2026.
Der Unterschied kommt fast ganz aus der Fünftelregelung. Sie rechnet die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zum übrigen Einkommen und nimmt sie mal fünf. Bei einem vollen Jahresgehalt liegt dieses Fünftel schon im Bereich des Spitzensteuersatzes, im Dezember spart die Regel deshalb nur gut 1.200 Euro. Ohne übriges Einkommen bleibt das Fünftel weit unten in der Tarifkurve.
Bei kleineren Beträgen ist der Effekt ähnlich. Wer 4.000 Euro im Monat verdient und 60.000 Euro Abfindung bekommt, zahlt bei Auszahlung im Dezember 2026 rund 20.400 Euro Steuer darauf. Im Januar 2027 ohne weiteres Einkommen wären es nach dem Entwurf null Euro, weil ein Fünftel, also 12.000 Euro, unter dem Grundfreibetrag liegt.
Was dabei zählt
Für die Steuer kommt es auf den Zufluss an, also den Tag, an dem das Geld auf deinem Konto eingeht. Eine Überweisung, die am 31. Dezember rausgeht und erst am 2. Januar gutgeschrieben wird, gehört ins neue Jahr. Sicherer ist ein fester Zahlungstermin im Aufhebungsvertrag.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Fälligkeit einer Abfindung in den Januar legen. Das Finanzamt erkennt eine solche Vereinbarung an, wenn sie getroffen wird, bevor die Abfindung fällig ist. Nachträglich verschieben lässt sich ein bereits fälliger Betrag steuerlich nicht.
Die Fünftelregelung verlangt außerdem, dass die Abfindung im Wesentlichen in einem Jahr fließt. Wer einen Teil im Dezember und den Rest im Januar bekommt, riskiert sie ganz, sobald der kleinere Teil mehr als rund zehn Prozent ausmacht. Mehr dazu im Beitrag So wird eine Abfindung besteuert.
Was die Rechnung verändern kann
Arbeitslosengeld. Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen und damit auch auf die Abfindung. Wer 2027 Arbeitslosengeld bezieht, landet zwischen der ersten und der letzten Zeile der Tabelle. Ob und wann Arbeitslosengeld fließt, hängt außerdem von Sperrzeit und Ruhenszeitraum ab. Dazu steht mehr im Beitrag Frühstarterbonus und Arbeitslosengeld.
Krankenversicherung. Wer nach dem Austritt weder angestellt ist noch Arbeitslosengeld bekommt, versichert sich meist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann kann die Krankenkasse die Abfindung als Einnahme ansehen und Beiträge darauf verlangen. Wie die eigene Kasse das handhabt, lässt sich vor der Unterschrift erfragen. Mehr dazu im Beitrag Abfindung und Krankenversicherung.
Das Risiko beim Arbeitgeber. Eine spätere Fälligkeit heißt auch, dass du länger auf das Geld wartest. Gerät der Arbeitgeber in dieser Zeit in Schwierigkeiten, ist die Abfindung eine offene Forderung.
Der Tarif 2027. Er beruht bisher auf einem Entwurf. Die Unterschiede zu 2026 sind klein, für die meisten Abfindungen ein paar hundert Euro zugunsten von 2027. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Fünftelregelung 2027.
Beide Jahre selbst rechnen
Im Abfindungsrechner kannst du das Auszahlungsjahr umstellen und siehst sofort, was sich ändert. Die Vollversion stellt bis zu drei Varianten nebeneinander, etwa Dezember gegen Januar, und rechnet Arbeitslosengeld und eine Rürup-Einzahlung mit ein.
Rechtsgrundlagen: § 11 EStG (Zufluss), § 34 EStG (Fünftelregelung), § 32b EStG (Progressionsvorbehalt). Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Aufhebungsvertrag ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zuständig.