Steuer · Altersvorsorge · Stand 27. September 2026 · von Andreas Fröhlich
Abfindung und Rürup-Rente: Warum die Einzahlung im Abfindungsjahr so viel bringt
Eine Einzahlung in eine Rürup-Rente senkt im Jahr der Abfindung die Steuer oft um deutlich mehr als den Spitzensteuersatz. Im Beispiel mit sechs Monaten Gehalt und 120.000 Euro Abfindung bringen 10.000 Euro Einzahlung 2026 rund 7.290 Euro weniger Steuer. Bei 20.000 Euro sinkt die Steuer um 19.725 Euro, also fast um den ganzen Betrag. In einem normalen Jahr ohne Abfindung wären es bei 10.000 Euro etwa 3.600 Euro. Das liegt an der Fünftelregelung. Ohne weiteres Gehalt im Auszahlungsjahr ist der Effekt dagegen klein.
Wie viel eine Einzahlung spart
| Einzahlung | Steuer weniger | je Euro |
|---|---|---|
| 5.000 € | 3.591 € | 72 Cent |
| 10.000 € | 7.290 € | 73 Cent |
| 20.000 € | 19.725 € | 99 Cent |
| 24.130 € (Höchstbetrag in diesem Fall) | 25.927 € | 1,07 € |
Auszahlung 2026, 120.000 € Abfindung, dazu 6 Monate Gehalt à 6.000 €. Ledig, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, gerechnet mit dem Abfindungsrechner, Stand 27. September 2026.
Die letzte Zeile sieht nach einem Rechenfehler aus, ist aber die Folge der Fünftelregelung. Das Finanzamt rechnet die Steuer auf dein übriges Einkommen und nimmt die zusätzliche Steuer auf ein Fünftel der Abfindung mal fünf. Die Rürup-Einzahlung senkt das übrige Einkommen. Damit rutscht das Fünftel der Abfindung in einen Bereich mit niedrigerem Steuersatz, und diese Entlastung zählt fünffach. Je näher das übrige Einkommen an den Grundfreibetrag kommt, desto stärker wirkt jeder weitere Euro.
Wann der Effekt klein bleibt
| Situation 2026 | 10.000 € Einzahlung spart | je Euro |
|---|---|---|
| 120.000 € Abfindung, 6 Monate à 6.000 € | 7.290 € | 73 Cent |
| 80.000 € Abfindung, 12 Monate à 5.000 € | 6.646 € | 66 Cent |
| 200.000 € Abfindung, 12 Monate à 8.000 € | 4.439 € | 44 Cent |
| 100.000 € Abfindung, kein weiteres Gehalt | 2.435 € | 24 Cent |
| zum Vergleich: keine Abfindung, 12 Monate à 6.000 € | 3.578 € | 36 Cent |
Gleiche Annahmen wie oben.
Fließt im Auszahlungsjahr kein weiteres Gehalt, gibt es kein übriges Einkommen, das die Einzahlung senken könnte. Dann wirkt sie nur noch auf die Abfindung selbst, und die ist durch die Fünftelregelung schon niedrig besteuert. Bei einem Gehalt über der Grenze zum Spitzensteuersatz bringt die Fünftelregelung wenig. Die Einzahlung spart dann ungefähr den Grenzsteuersatz von 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
Der Höchstbetrag
Absetzbar sind Beiträge zur Altersvorsorge 2026 bis zu 30.826 Euro, bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Davon gehen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab, und zwar dein Anteil und der deines Arbeitgebers zusammen. Wer sechs Monate 6.000 Euro verdient, zahlt zusammen 6.696 Euro Rentenbeitrag. Für eine Rürup-Einzahlung bleiben 24.130 Euro. Bei einem Jahresgehalt über der Beitragsbemessungsgrenze ist es weniger, im Beispiel mit 8.000 Euro im Monat 12.970 Euro.
Entwurf: Für 2027 und 2028 steigt der Höchstbetrag nach dem Referentenentwurf der Rechengrößenverordnung vom 21. September 2026 auf 32.308 Euro. Im ersten Beispiel spart eine Einzahlung von 10.000 Euro bei Auszahlung 2027 dann rund 7.243 Euro, der ausgeschöpfte Höchstbetrag von 25.612 Euro rund 28.171 Euro. Der Tarif 2027 beruht auf dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026.
Was du dafür aufgibst
Das Geld in einer Rürup-Rente ist bis zum Rentenbeginn gebunden, frühestens mit 62. Ausgezahlt wird es nur als lebenslange Rente, eine Auszahlung auf einen Schlag gibt es nicht. Der Vertrag lässt sich weder beleihen noch verkaufen oder vererben. Nur Ehepartner und Kinder können über eine Hinterbliebenenabsicherung etwas bekommen. Die spätere Rente ist zum größten Teil steuerpflichtig. Und die Verträge haben Kosten, die zwischen den Anbietern stark schwanken.
Die hohe Ersparnis im Abfindungsjahr steht also einer langen Bindung gegenüber. Ob das in deine Pläne passt, hängt davon ab, wie sicher du das Geld bis zur Rente nicht brauchst und wie deine übrige Altersvorsorge aussieht.
Wann die Einzahlung zählt
Die Einzahlung muss im selben Kalenderjahr bei der Versicherung ankommen, in dem die Abfindung fließt. Wird die Abfindung im Dezember gezahlt, bleibt dafür wenig Zeit. Eine Einzahlung im Januar zählt erst für das neue Jahr.
Die kostenlose Version des Abfindungsrechners zeigt dir ein Rechenbeispiel zur Rürup-Einzahlung. In der Vollversion rechnest du mit deinem eigenen Betrag und siehst, wie viel Spielraum der Höchstbetrag in deinem Fall lässt. Wie sich das Jahr der Auszahlung auswirkt, steht im Beitrag Abfindung im Januar auszahlen lassen.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG (Altersvorsorgeaufwendungen), § 34 EStG (Fünftelregelung). Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung. Abfindungseule vermittelt keine Verträge.