Steuer · § 34 EStG · Stand 27. September 2026 · von Andreas Fröhlich
Fünftelregelung 2027: Was sich für deine Abfindung ändert
Die Fünftelregelung gibt es auch 2027. Der Regierungsentwurf vom 2. September 2026 verschiebt die Eckwerte des Einkommensteuertarifs, am Verfahren nach § 34 EStG ändert er nichts. Für die meisten Abfindungen wird eine Auszahlung 2027 dadurch um ein paar hundert Euro günstiger als 2026. Teurer kann es bei sehr hohen Beträgen werden, wenn die Fünftelregelung nicht greift. Der Entwurf lässt den Satz von 45 Prozent früher beginnen und setzt darüber einen neuen Satz von 47 Prozent.
Entwurf: Alle Werte für 2027 und 2028 beruhen auf dem Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vom 2. September 2026. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Für 2028 sind die Eckwerte amtlich, die Zwischenwerte der Tarifformel habe ich daraus abgeleitet.
Was der Entwurf am Tarif ändert
| Wert | 2026 | 2027 Entwurf | 2028 Entwurf |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| 42 % ab | 69.879 € | 70.601 € | 70.601 € |
| 45 % ab | 277.826 € | 250.000 € | 250.000 € |
| 47 % ab | gibt es nicht | 280.000 € | 280.000 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | 1.430 € |
Grenzen für Ledige, bezogen auf das zu versteuernde Einkommen. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sie sich.
Für eine Abfindung mit Fünftelregelung zählt vor allem der mittlere Teil der Tarifkurve. Das Finanzamt rechnet die Steuer auf dein übriges Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung und nimmt den Unterschied mal fünf. Dieses Fünftel landet bei den meisten im Bereich zwischen Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz. Genau dort senkt der Entwurf die Steuer leicht, weil Grundfreibetrag und 42-Prozent-Grenze steigen.
Drei Beispiele
| Fall | 2026 | 2027 Entwurf | 2028 Entwurf |
|---|---|---|---|
| 120.000 € Abfindung, dazu 6 Monate Gehalt à 6.000 € | 40.199 € | 39.928 € | 39.925 € |
| 80.000 € Abfindung, dazu 12 Monate Gehalt à 5.000 € | 31.636 € | 31.423 € | 31.414 € |
| 100.000 € Abfindung, kein weiteres Gehalt im Jahr | 7.840 € | 7.635 € | 7.315 € |
Zusätzliche Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag durch die Abfindung, mit Fünftelregelung. Ledig, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert. Gerechnet mit dem Abfindungsrechner, Stand 27. September 2026.
Zwischen 2026 und 2027 liegen in diesen Fällen 205 bis 271 Euro. Viel größer ist der Abstand zwischen den Fällen selbst. Wer im Auszahlungsjahr kein weiteres Gehalt bezieht, zahlt auf 100.000 Euro knapp 8.000 Euro Steuer. Ohne Fünftelregelung wären es 2026 gut 32.000 Euro.
Wann 2027 teurer werden kann
Die Fünftelregelung setzt voraus, dass die Abfindung im Wesentlichen in einem Jahr fließt und du dadurch mehr bekommst als bei weiterlaufendem Gehalt bis Jahresende. Fehlt diese Zusammenballung, wird die Abfindung voll zum normalen Tarif besteuert. Bei hohen Beträgen treffen dann die neuen Grenzen.
| Steuer auf die Abfindung | 2026 | 2027 Entwurf |
|---|---|---|
| mit Fünftelregelung | 118.482 € | 117.917 € |
| ohne Fünftelregelung | 169.341 € | 172.641 € |
400.000 € Abfindung, kein weiteres Gehalt im Jahr. Ledig, ohne Kirchensteuer.
Mit Fünftelregelung wird auch dieser Fall 2027 etwas günstiger. Ohne sie kostet er rund 3.300 Euro mehr als 2026. Ähnlich ist es bei hohem Gehalt: Wer 8.000 Euro im Monat verdient und 200.000 Euro Abfindung bekommt, liegt schon ohne die Abfindung beim Spitzensteuersatz. Die Fünftelregelung bringt ihm 2026 fast nichts, und 2027 zahlt er mit ihr 31 Euro mehr als 2026.
Wann die Zusammenballung fehlt, etwa bei einer Auszahlung in zwei Raten, steht im Beitrag So wird eine Abfindung besteuert.
Bei der Auszahlung fehlt erst mehr
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Sie kommt erst mit der Steuererklärung. Im ersten Beispiel behält der Arbeitgeber 2027 bei Steuerklasse I grob 50.800 Euro auf die Abfindung ein. Tatsächlich fällt nach dem Entwurf rund 39.900 Euro Steuer an. Die Differenz von etwa 10.900 Euro kommt mit dem Steuerbescheid für 2027 zurück, also meist erst 2028.
2026 oder 2027 auszahlen lassen?
Der Tarif allein macht zwischen den beiden Jahren wenig aus. Mehr Gewicht hat, wie viel du im Auszahlungsjahr sonst verdienst, ob die Zusammenballung gewahrt bleibt und ob danach Arbeitslosengeld fließt. Das ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ob sich der Zeitpunkt überhaupt verschieben lässt, regelt der Aufhebungsvertrag.
Mit deinen eigenen Zahlen kannst du beide Jahre im Abfindungsrechner nebeneinander rechnen. Einzelne Beträge netto findest du in den Netto-Beispielen für 50.000 bis 200.000 Euro.
Rechtsgrundlagen: § 32a EStG (Tarif), § 34 EStG (Fünftelregelung). Werte 2027 und 2028: Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vom 2. September 2026. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.