Steuer · Beispiele · Stand 27. September 2026 · von Andreas Fröhlich
Abfindung netto: Beispiele für 50.000, 100.000, 150.000 und 200.000 Euro
Wie viel von einer Abfindung netto bleibt, hängt vor allem davon ab, was du im selben Jahr sonst verdienst. Von 100.000 Euro bleiben 2026 rund 92.200 Euro, wenn im Auszahlungsjahr kein weiteres Gehalt fließt. Bei einem Gehalt von 8.000 Euro im Monat sind es rund 54.700 Euro. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht an, es geht also nur um Steuer.
Netto 2026
| Gehalt im Auszahlungsjahr | 50.000 € | 100.000 € | 150.000 € | 200.000 € |
|---|---|---|---|---|
| kein weiteres Gehalt | 50.000 € | 92.160 € | 128.844 € | 162.098 € |
| 6 Monate à 5.000 € | 36.270 € | 69.485 € | 100.937 € | 130.972 € |
| 12 Monate à 5.000 € | 31.242 € | 59.856 € | 87.775 € | 115.620 € |
| 12 Monate à 8.000 € | 26.826 € | 54.671 € | 82.516 € | 110.361 € |
Was von der Abfindung nach Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bleibt, mit Fünftelregelung. Ledig, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Auszahlung 2026.
Die erste Zeile fällt aus dem Rahmen. 50.000 Euro ohne weiteres Einkommen bleiben komplett steuerfrei, weil ein Fünftel davon, also 10.000 Euro, unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt. Die Fünftelregelung nimmt die Steuer auf dieses Fünftel mal fünf, und null mal fünf bleibt null.
Was die Fünftelregelung dabei ausmacht
| Gehalt im Auszahlungsjahr | 50.000 € | 100.000 € | 150.000 € | 200.000 € |
|---|---|---|---|---|
| kein weiteres Gehalt | 10.535 € | 24.258 € | 33.545 € | 38.954 € |
| 6 Monate à 5.000 € | 3.447 € | 9.888 € | 13.496 € | 15.685 € |
| 12 Monate à 5.000 € | 2.442 € | 3.737 € | 3.811 € | 3.811 € |
| 12 Monate à 8.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 27 € |
Steuerersparnis durch die Fünftelregelung gegenüber der normalen Besteuerung, gleiche Annahmen, 2026.
Bei 8.000 Euro im Monat liegt das Jahresgehalt schon über der Grenze zum Spitzensteuersatz. Auch das zusätzliche Fünftel wird dann mit 42 Prozent besteuert, und die Fünftelregelung verpufft. Je weniger du im Auszahlungsjahr sonst verdienst, desto mehr bringt sie. Deshalb lohnt sich der Blick auf das Jahr der Auszahlung oft mehr als der auf die Höhe der Abfindung.
Netto 2027
Entwurf: Die Werte für 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vom 2. September 2026. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.
| Gehalt im Auszahlungsjahr | 50.000 € | 100.000 € | 150.000 € | 200.000 € |
|---|---|---|---|---|
| kein weiteres Gehalt | 50.000 € | 92.365 € | 129.091 € | 162.395 € |
| 6 Monate à 5.000 € | 36.325 € | 69.647 € | 101.201 € | 131.372 € |
| 12 Monate à 5.000 € | 31.386 € | 60.132 € | 88.104 € | 115.949 € |
| 12 Monate à 8.000 € | 26.795 € | 54.640 € | 82.485 € | 110.330 € |
Gleiche Annahmen, Auszahlung 2027, Tarif nach dem Regierungsentwurf.
Die Unterschiede zu 2026 bleiben klein, meist ein paar hundert Euro. Was der Entwurf genau ändert, steht im Beitrag Fünftelregelung 2027.
Auf der Gehaltsabrechnung sieht es erst schlechter aus
Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr in den Lohnsteuerabzug ein. Bei 100.000 Euro Abfindung und sechs Monaten Gehalt à 5.000 Euro behält er 2026 bei Steuerklasse I grob 41.200 Euro ein. Tatsächlich fallen rund 30.500 Euro Steuer an. Etwa 10.700 Euro kommen also erst mit dem Steuerbescheid zurück. Wer mit dem Geld plant, kann diese Lücke im Liquiditätsplan der Vollversion sehen.
Was in den Zahlen nicht steckt
Die Tabellen gehen von einer ledigen Person ohne Kirchensteuer aus, gesetzlich kranken- und rentenversichert, ohne weitere Einkünfte und ohne Abzüge wie Kinderbetreuungskosten oder Einzahlungen in eine Rürup-Rente. Mit Kirchensteuer bleibt weniger. Bei Zusammenveranlagung mit einem Partner, der weniger verdient, bleibt oft deutlich mehr. Arbeitslosengeld im selben Jahr ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz. All das kannst du im Abfindungsrechner mit deinen eigenen Zahlen durchspielen.
Gerechnet mit dem Abfindungsrechner von Abfindungseule, Stand 27. September 2026. Rechtsgrundlagen: § 32a EStG, § 34 EStG. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.